Transparent, nachvollziehbar und immer nach aktueller Heizkostenverordnung – fristgerecht zum Stichtag, digital oder in Papierform.
Von der klassischen Heizkostenabrechnung bis zur Aufteilung der CO₂-Steuer – wir setzen die aktuellen gesetzlichen Vorgaben sauber um.
Verbrauchsabhängige Abrechnung nach Heizkostenverordnung mit der gesetzlich vorgeschriebenen Verteilung 50/50 bis 70/30.
Kalte Betriebskosten wie Müllabfuhr, Hausreinigung, Grundsteuer oder Versicherungen – sauber aufgeteilt nach Ihrem Verteilerschlüssel.
Erfassung und Abrechnung des Warmwasserverbrauchs inkl. der anteiligen Energie zur Wassererwärmung nach § 9 HKVO.
Mehrjahresvergleiche, Ausreißer-Erkennung und Hinweise auf Sparpotenzial – als Grundlage für fundierte Entscheidungen.
Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter nach dem 10-Stufenmodell des CO2KostAufG – automatisch anhand der Gebäude-Emissionen.
Pflichtangaben nach § 6a (3) HeizkostenV: Vergleichswerte, Energiemix, CO₂-Emissionen – alles automatisch in der Abrechnung.
Sie liefern uns die Ausgangsdaten – wir übernehmen den Rest und halten Sie an den entscheidenden Punkten auf dem Laufenden.
Wir sammeln alle Verbrauchsdaten per Funkauslesung oder vor Ort – zusammen mit Ihren Kostenbelegen.
Unsere Abrechnungssoftware rechnet nach aktueller Gesetzeslage – inklusive CO₂-Aufteilung und IdA.
Sie erhalten die fertige Abrechnung digital und auf Wunsch zusätzlich in Papierform – mit allen Belegen.
Auf Wunsch übernehmen wir den kompletten Versand an alle Parteien – portofrei für Sie kalkuliert.
Wir setzen die Vorgaben um, ohne dass Sie sich in Verordnungstexte einarbeiten müssen.
HKVO (Heizkostenverordnung). Verpflichtet zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten. Vorgegeben ist unter anderem der zulässige Verteilungsschlüssel zwischen Verbrauch und Grundkosten sowie die Ausstattungspflicht mit geeichten Messgeräten. Wir rechnen immer im Rahmen der jeweils gültigen Fassung ab.
EED (Energieeffizienz-Richtlinie). Die EU-Richtlinie schreibt fernablesbare Messtechnik sowie regelmäßige Verbrauchsinformationen für Endnutzer vor. Seit 2022 müssen Mieter monatlich über ihren Verbrauch informiert werden, sofern fernablesbare Zähler installiert sind.
uVI (Unterjährige Verbrauchsinformationen). Konkrete Ausgestaltung der EED in Deutschland: Mieter erhalten monatlich eine Aufstellung ihres Verbrauchs, einen Vergleich mit dem Vormonat sowie einen witterungsbereinigten Jahresvergleich. NHS übernimmt die Erstellung und den Versand vollständig digital.
Antworten auf typische Fragen von Hausverwaltungen, Eigentümern und Mietern.
Gesetzlich hat der Vermieter zwölf Monate Zeit, die Abrechnung nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen. Wir liefern die fertige Abrechnung in der Regel deutlich schneller – meist innerhalb von acht bis zwölf Wochen, sobald alle Verbrauchsdaten und Rechnungen bei uns vorliegen. Auf Wunsch setzen wir verbindliche Lieferfristen im Vertrag fest.
Seit 2021 fällt auf fossile Brennstoffe eine CO₂-Abgabe an, die Teil der Heizkosten ist. Seit dem 01.01.2023 wird sie nach dem CO2KostAufG nicht mehr pauschal dem Mieter auferlegt, sondern nach einem 10-Stufenmodell zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt – abhängig von den CO₂-Emissionen des Gebäudes pro Quadratmeter.
Je schlechter die energetische Qualität des Gebäudes, desto höher der Anteil, den der Vermieter trägt. Wir berechnen die Stufe automatisch und weisen die Aufteilung transparent in der Abrechnung aus.
Seit 2022 müssen Mieter monatlich über ihren Verbrauch informiert werden, wenn im Gebäude fernablesbare Zähler installiert sind. Die Information enthält den aktuellen Verbrauch, einen Vormonatsvergleich, einen witterungsbereinigten Jahresvergleich sowie den Energiemix des Gebäudes. Wir stellen die uVI digital über ein Mieterportal zur Verfügung – auf Wunsch auch per Post.
Bei Einsprüchen prüfen wir die Abrechnung gemeinsam mit Ihnen nochmal im Detail – Verbrauchsdaten, Belege, Verteilerschlüssel. Findet sich ein Fehler, korrigieren wir die Abrechnung kostenlos. Ist die Abrechnung korrekt, begründen wir das gegenüber dem Mieter fachlich und nachvollziehbar. In beiden Fällen dokumentieren wir den Vorgang, damit Sie im Zweifel rechtssicher argumentieren können.
Ja. Unsere Abrechnungssoftware wird laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst – HKVO, CO2KostAufG, EED, GEG. Alle Pflichtangaben (insbesondere IdA nach § 6a (3) HeizkostenV) sind automatisch enthalten. Sollte eine Abrechnung nachweislich aufgrund eines Fehlers in unserer Berechnung beanstandet werden, übernehmen wir die Korrektur und haftungsrechtliche Verantwortung im Rahmen unseres Vertrags.
Senden Sie uns Ihre Objektdaten – wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot, gerechnet auf die tatsächliche Zahl der Einheiten.
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